Schon mal ein Mietshaus geerbt oder eine Fabrik? Die meisten werden diese Frage mit Nein beantworten, denn viele Menschen in Deutschland erben nichts, die Mehrheit erbt Vermögen unter 55.000 Euro. Von den 200 bis 300 Milliarden Euro, die in Deutschland schätzungsweise jährlich vererbt werden, konzentriert sich ein Großteil auf das reichste Zehntel der Bevölkerung. Die Erbschaftsteuer sollte sicherstellen, dass ein angemessener Teil dieser leistungslosen Einkommen der Allgemeinheit zugutekommt. Doch das Aufkommen der deutschen Erbschaftsteuer ist wegen großzügiger Ausnahmen eher gering.
Das zentrale Problem ist die auch nach der letzten Erbschaftsteuerreform weiterbestehende massive Privilegierung der Erben von Betriebsvermögen. Denn die ganz großen Vermögen liegen überwiegend in Form von Betriebsvermögen vor. Dabei geht es nicht um den kleinen Handwerksbetrieb von Onkel Otto. Als begünstigtes Vermögen zählen auch große Aktienpakete, großes Immobilienvermögen z.B. in Form einer Wohnungsgesellschaft sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Solche Vermögen können bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro steuerfrei geerbt werden und werden auch darüber hinaus nur stark ermäßigt besteuert. Zusätzlich erlauben vorzeitige Schenkungen in vielen Fällen eine Minderung bis hin zur gänzlichen Umgehung der Erbschaftsteuer, denn jedes Elternteil kann alle zehn Jahre 400.000 Euro an jedes Kind steuerfrei weitergeben. Mit einer Reform der Erbschaftsteuer könnten die Steuereinnahmen verdoppelt werden. Auch danach würde die übergroße Mehrheit der Bevölkerung keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, da die hohen Freibeträge unverändert blieben. Mit den zusätzlichen Einnahmen könnten dringend benötigte Investitionen und Personal z. B. in Kitas, Krankenhäuser und im Pflegebereich finanziert werden.
Starke Wirtschaft – starker Beitrag! Die weitgehende Befreiung von Betriebsvermögen wird häufig mit der Sicherung von Arbeitsplätzen gerechtfertigt, obwohl es keinerlei Belege gibt, dass sie tatsächlich dazu beiträgt. In der Regel kann die Erbschaftsteuer aus dem vorhandenen oder mit übertragenem nicht betriebsnotwendigen Vermögen gezahlt werden. Erben von Anteilen an Kapitalgesellschaften können zudem Anteile verkaufen, ohne dass das Fortbestehen des Betriebs gefährdet würde. Und sollte dies doch einmal der Fall sein, gibt es großzügige Stundungsmöglichkeiten.
Reiche Unternehmenserben müssen angemessen zur Finanzierung öffentlicher Güter beitragen und damit die Bedingungen erhalten, auf denen auch ihr wirtschaftlicher Erfolg basiert. Auch Firmenerben profitieren von den Institutionen des Rechtsstaats, der Verkehrsinfrastruktur, gut ausgebildeten Arbeitskräften und sozialstaatlicher Stabilität.
Die Erbschaftsteuer reformieren! Um mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, müssen große Vermögen endlich stärker zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben herangezogen werden. Dies könnte auch dazu beitragen, die wachsende Vermögensungleichheit in Deutschland auszubremsen. Daher fordert das Netzwerk Steuergerechtigkeit eine Reform der Erbschaftsteuer, die große Erbschaften in mehrfacher Millionen- und Milliardenhöhe gerecht besteuert und die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten abbaut:
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