28.04.2017

Die Umverteiler klären auf: ver.di stellt steuerpolitische Eckpunkte des DGB zur Bundestagswahl vor

Unter dem Titel „Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren“ hat der Deutsche Gewerkschaftsbund seine steuerpolitischen Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017 vorgelegt. Im Fokus stehen die abhängig Beschäftigten: Sie bringen den Großteil der Steuereinnahmen des Staates auf – als Lohn- und Einkommensteuerzahlende sowie als Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich sind sie in besonderem Maße auf öffentliche Leistungen und Infrastruktur sowie auf Sozialleistungen angewiesen. Wir stellen die Eckpunkte des DGB in Kurzfassung vor.

Von: Ralf Krämer
Logo: ver.di

Ob marode Schulen oder Verkehrswege, fehlender Wohnungsbau, mangelnder Einsatz gegen Armut oder die ausbleibende Bekämpfung von Kriminalität – lange Zeit wurde dies von der Politik hingenommen und die Ausgaben für den öffentlichen Dienst drastisch zusammengestrichen. Doch wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, der die öffentliche Daseinsvorsorge gewährleistet, in die Infrastruktur investiert und in der Lage ist, auch langfristig gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen.

Der Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen wird mittlerweile weithin anerkannt. Der Verweis auf steigende Steuereinnahmen reicht nicht aus, um dem nachzukommen. Selbst wenn diese wie prognostiziert anwachsen, können sie weder die Investitionslücke schließen, noch den notwendigen Ausbau öffentlicher Dienstleistungen finanzieren, ohne mit der „Schuldenbremse“ in Konflikt zu geraten.

Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren

Für die Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte sind maßgeblich drei Gründe verantwortlich. Erstens: die Entlastungen der Bezieher von Gewinnen und hohen Einkommen während der letzten Jahrzehnte; zweitens: die weitgehende Freistellung großer Vermögen von der Besteuerung; und drittens: die unzulängliche Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung. Derzeit schultern die über die Lohn- und Verbrauchsteuern die Haushalte von abhängig Beschäftigten sowie Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen den überwiegenden Teil des Steueraufkommens.

Deshalb sind der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften davon überzeugt: die höchsten Einkommen und größten Vermögen müssen wieder stärker in die Pflicht genommen werden – für die solidarische Finanzierung eines modernen und zukunftsfesten Gemeinwesens. Auf diese Weise können wir die große Mehrheit der arbeitenden Menschen und ihre Familien spürbar entlasten und zudem das Einkommensteuerrecht an die veränderte Lebenswirklichkeit anzupassen. Der DGB und seine Mitgliedswerkschaften schlagen vor:

  • Reform der Einkommensteuer: Der jährliche Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer anfällt, wird deutlich erhöht – von 8.652 auf 11.000 Euro. Der Spitzensteuersatz wird von 42 auf 49 Prozent angehoben, greift aber künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro. Einkommen bis zu über 80.000 Euro brutto (Alleinstehende) werden entlastet. Die Reichensteuer soll mit 52 Prozent künftig bereits ab einem Einkommen von 125.000 Euro fällig werden. Die Entfernungspauschale wird in ein gerechteres Mobilitätsgeld umgestaltet, das Beschäftigten unabhängig von ihrem Einkommen zusteht. Das Kindergeld wird erhöht, die Bevorzugung von Eltern mit hohen Einkommen beseitigt. Die Privilegierung von Kapitalerträgen durch die Abgeltungsteuer wird abgeschafft, Einkünfte aller Art sollen fortan dem normalen Einkommensteuertarif unterworfen sein.
  • Gerechte Besteuerung von großen Vermögen und Erbschaften: Die Vermögensteuer muss wieder erhoben werden: auf Nettovermögen (also nach Abzug von Schulden) von über einer Million Euro pro Person soll eine Steuer von einem Prozent erhoben werden. Für größere Vermögen soll der Steuersatz allmählich ansteigen bis zu 2 Prozent bei einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro. Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht müssen die Vorzugsbehandlung von Betriebsvermögen (dazu zählen auch große Aktienpakete) beendet und die weitreichenden Möglichkeiten, große Erbschaften einer angemessenen Besteuerung zu entziehen, abgeschafft werden.
  • Stärkung der Gemeindefinanzen, Steuervollzug und Finanztransaktionsteuer: Die Gewerbesteuer wird zu einer Gemeindewirtschaftsteuer umgebaut, bei der sämtliche unternehmerischen Einkommen möglichst vollständig einbezogen werden. Der Steuervollzug wird u.a. durch mehr Personal verbessert. Steuerflucht und ?betrug müssen konsequent bekämpft werden. Eine umfassende Finanztransaktionsteuer auf Wertpapiergeschäfte ist unverzüglich einzuführen.

 

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