Wasser, Energie, Straßen oder Schulen – öffentliche Infrastrukturen der Daseinsvorsorge prägen das gesellschaftliche Leben. Sie sichern die Existenz und die Teilhabe eines jeden Einzelnen. Ihre Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Qualität sind Ausdruck eines gesellschaftspolitisch erzeugten Ausgleichs. Trotz ihrer Wichtigkeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt stehen Infrastrukturen häufig erst im Licht öffentlicher Aufmerksamkeit, wenn sie sich in einem beklagenswert maroden Zustand befinden, weil knappe öffentliche Ressourcen und Schwarze-Null-Politik unter den Vorzeichen der Schuldenbremse notwendige Investitionen verhindern.
Öffentliche Armut und Schuldenbremse sind auch der Begründungszusammenhang, Infrastrukturen via Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zu privatisieren. Notwendige Investitionen – so wird suggeriert – könnten nur getätigt werden, wenn ausreichend auf privates Kapital zugegriffen werden kann. Erfahrungen und zahlreiche Prüfberichte der Rechnungshöfe zeigen, dass ÖPP als Finanzierungsinstrument zur Umgehung der Schuldenbremse regelmäßig zu einer Belastungsprobe für die öffentlichen Haushalte wird.
Die Elbphilharmonie in Hamburg oder die Offenbacher Schulen sind zwei desaströse Beispiele dafür, in welchem Ausmaß die Kosten bei ÖPP aus dem Ruder laufen können. Es sind keine Einzelfälle, denn die Probleme bei ÖPP sind struktureller Art. Zum einen steht das private Kapital den öffentlichen Haushalten ja nicht zusätzlich zur Verfügung, sondern muss aus Steuern und Nutzungsentgelten mit einem Plus für die geforderte Rendite an die Kapital-anleger zurückgezahlt werden. Zum anderen entstehen die hohen Kosten, weil es über die langen ÖPP-Vertragslaufzeiten (oft 30 Jahre) vorhersehbar zu Nachverhandlungen kommt. Da die öffentliche Hand vertraglich gebunden ist, können die Privaten hier viel besser ihre an Gewinnmaximierung orientierten Interessen durchsetzen.
Der Schaden für die öffentlichen Haushalte ist ein Schaden für die Allgemeinheit – und zwar zugunsten einiger großer Baukonzerne und Finanzakteure, die hinter ÖPP stehen. Umgekehrt trägt die öffentliche Hand den Großteil der Risiken, weil sie nicht an Private übertragen werden können. Im Krisenfall sind es der Staat, das Land oder die Kommune, die die Leistungen garantieren müssen.
Die Art der Finanzierung hat einen erheblichen Einfluss darauf, wie Leistungen der Daseinsvorsorge erbracht werden. Neben der Kostenfrage geht es dabei auch um Qualität, gute Arbeitsplätze, demokratische Steuerung im Sinne der Allgemeinheit und um die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Um öffentliche Infrastrukturen öffentlich finanzieren zu können, sollten
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