(K)ein Kinderrecht auf Bildung und Teilhabe!?
Das Recht eines jeden Kindes auf Bildung und Teilhabe wird in Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. So soll Chancengerechtigkeit ermöglicht und gewährleistet werden, dass jedes Kind seine Persönlichkeit, seine Begabungen und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen kann. Immer noch entscheidet zu oft die soziale Herkunft über den Bildungserfolg. Aktuell wächst eine Vielzahl der Kinder in Deutschland in Armut auf – insgesamt sind es mehr als 2,5 Millionen Kinder, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Dagegen können einfache und unmittelbare Zugänge zu Bildung und Teilhabe dabei helfen, den Armutskreislauf wirksam zu durchbrechen. Investitionen in Bildung und Teilhabe tragen langfristig dazu bei, Kinderarmut zu verringern.
Bildungs- und Teilhabepaket verbessert Bildungschancen nicht
Eine wichtige Bedeutung kommt der frühkindlichen und schulischen Bildung sowie auch der guten Gestaltung von Übergängen von der Schule in den Beruf zu. Aktuell besuchen beispielsweise deutlich weniger Kinder unter drei Jahren, die mit Armutsrisiko aufwachsen, eine Kindertageseinrichtung als Kinder aus reicheren Familien. So sind bereits die Startchancen höchst unterschiedlich. Die Schule kann diese ungleichen Startchancen oft nicht kompensieren, die Unterschiede verfestigen sich. Vielfach mit dem Ergebnis, dass ein schlechter oder kein Schulabschluss den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt deutlich erschwert und dadurch zu einem Verbleiben im Übergangssystem oder zu prekärer Beschäftigung führt. Um Bildungschancen zu verbessern und Kinder aus ärmeren Familien stärker zu unterstützen wurde 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, das mehr als sechs Jahre nach seiner Einführung als weitgehend gescheitert angesehen werden kann. Die restriktive Gewährung der Nachhilfe (die bei Erfolg sofort wieder eingestellt wird), das in der Höhe deutlich zu niedrige Schulbedarfspaket von 100 Euro im Jahr als auch das Budget für Teilhabe von 10 Euro im Monat, machen die Ungleichheit deutlich, anstatt zu einer Verbesserung der Bildungschancen zu führen. Darüber hinaus fließt ein großer Anteil der gesamten Mittel in die bürokratische Verwaltung des Paketes.
Berechnung des kindlichen Existenzminimums steht auf wackligen Füßen
Die Kinderregelsätze im Sozialgesetzbuch II und XII werden von der Bundesregierung systematisch kleingerechnet. Bildung und soziokulturelle Teilhabe garantieren sie nicht. Der DKSB hat – genauso wie viele Verbände und Gewerkschaften – immer wieder darauf hingewiesen, dass sowohl die Datenbasis zur Berechnung völlig unzureichend ist als auch den kindlichen Bedarf nicht abdeckt. Bedarfe für Bildung und Teilhabe wurden fast vollständig ausgenommen, da sie über das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt werden sollen, das nicht alle Kinder gleichermaßen erreicht. In der Folge wird das soziokulturelle Existenzminimum nicht für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gewährleistet. Chancengerechtigkeit fehlt damit bereits von Anfang an. Nach unserem Verständnis gehört das Bildungs- und Teilhabepaket abgeschafft, denn jedes Kind muss unbürokratischen und unmittelbaren Zugang zu allen Institutionen, Förder- und Teilhabemöglichkeiten haben. Dazu gehören neben Kita, Schule, Berufsausbildung auch die Zugänge zu Vereinen und zur Nachhilfe.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!