Deutschland kann seinem erklärten Ziel einer sozial wie ökologisch nachhaltigen Entwicklung nur näherkommen, wenn es nicht nur ehrgeizige Ziele formuliert, sondern auch durch konkrete Maßnahmen deren tatsächliche Erreichung anstrebt. Statt Steuersenkungen fordert der BUND deshalb in der nächsten Legislaturperiode
(1) ein „Zukunftsinvestitionsprogramm“, das nicht nur Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur mit verringerten Umweltbelastungen und minimalem Ressourcenverbrauch sowie Förderprogramme für Energieeffizienz umfasst, sondern auch Investitionen in Bildung vom Kindergarten bis zur Hochschule und zur Meisterprüfung und in die sozialen Sicherungssysteme.
(2) eine soziale Rückverteilung, z.B. durch die Einführung eines „Ökobonus“ (gleiche Erstattung für alle – wer am wenigsten verbraucht hat profitiert am meisten). Das bringt insbesondere für untere Einkommensschichten eine spürbare Entlastung. Der Bonus kann z.B. niedrige Altersrenten aufstocken und so einen Beitrag zur Sicherung eines armutsfesten Rentenniveaus leisten (er enthält in diesem Sinne auch Elemente einer Grundsicherung).
Die Finanzierung eines Zukunftsinvestitionsprogramms kann durch Streichung bzw. Kürzung umwelt- und sozialschädlicher Subventionen sichergestellt werden (lt. UBA werden jährlich ca. 57 Mrd. € umweltschädliche Subventionen gezahlt). Unter Berücksichtigung sozialer und Verteilungseffekte sowie aus sozialer und/oder ökologischer Nachhaltigkeitssicht notwendiger Kompensationen sind Einsparungen in einer Größenordnung von 30-50 Mrd. € pro Jahr zu erwarten. Diese könnten z.B. eingesetzt werden, um die sozialen Sicherungssysteme zu stärken, Kinder- und Altersarmut zu verringern und die klimapolitischen Beschlüsse des Pariser Abkommens umzusetzen.
Zur Finanzierung der sozialen Rückverteilung setzen wir auf Steuern, die auch die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, der Pariser Klimavereinbarungen und die Energiewende unterstützen. Vor allem muss die seit 1999 ruhende Ökologische Steuerreform neu belebt, d.h. auf den alten Anteil zurückgebracht und dynamisiert werden, denn der Anteil der Umweltsteuern am gesamten Steueraufkommen ist heute niedriger als vor 20 Jahren. Insgesamt ist, je nach Ausgestaltung, mit einem Steueraufkommen in einer Größenordnung von mehr als 16 Mrd. € bis 40 Mrd. € zu rechnen, so dass eine Pro-Kopf-Entlastung von 200-500 € pro Jahr möglich wäre, teils – wie bisher – zur Stützung der Rentenversicherung, teils neu als Ökobonus.
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